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Die neue Arbeitsordnung aus Arbeitgebersicht
1. Krankheitsfall
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein
Attest Ihres Arztes ist kein Beweis,
denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt
aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen
können.
2. Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen
können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann
genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen.
Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag
ansetzen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde
früher frei, vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit
fertig.
3. Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen.
Wenn:
· Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben
informieren, damit wir rechtzeitig
eine neue Kraft einstellen können
· Sie uns spätesten bis 8.00 Uhr morgens anrufen,
damit wir Ihnen ab diesem Tag
keinen Lohn mehr berechnen
· Ihre und die Unterschrift des behandelnden
Arztes vorliegen, dass Sie
verstorben sind.
Andernfalls wird dieser Tag von Ihrem Jahresurlaub
abgezogen.
4. Operationen
Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern
sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie
Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines
Teils von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag.
5. Silberhochzeit bzw. Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung
gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit
dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie
froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
6. Geburtstage
Das Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr
Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung
Ihnen eine Freistellung zu gewähren.
7. Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten
haftet die Firma nicht und es ist auch keine
Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten Ihren Spaß
an der Sache.
Die neue Arbeitsordnung aus Arbeitnehmersicht
1. Die Arbeit ist Erholung, jede Art von
Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit
schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
2. Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der
Arbeitnehmer freigestellt, darf jedoch nicht vor
10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der
Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen
gereicht.
3. Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche.
Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier
und Zigaretten.
4. Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß
gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten
trägt die Firma.
5. Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im
Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und
wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur
Verfügung, ebenso Luxuslimousinen für ältere
Arbeitnehmer!
6. Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch
gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied
angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht
anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.
7. Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der
Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein
gemütliches Ruhelager.
8. Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht
geweckt werden.
9. Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause.
Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für
musikalische Unterhaltung.
10. Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen
des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet,
jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im
Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit
seinen wärmsten Dank auszusprechen!
11. Das Austreten während der Pausen ist möglichst
zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
12. Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die
Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die
Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's
statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass 8 Tage zu
schließen.
13. Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind
Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen.
Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim
Betriebsrat zu bekommen.
14. Der Wahlspruch lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN, WAS NICHT FERTIG WIRD
BLEIBT LIEGEN! |
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