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Wie verhalte ich mich, wenn ich beurlaubt werden
möchte und warum es nicht funktionieren wird.
Krankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein
Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis, denn
wir sind der Meinung, wenn Sie in der Lage waren,
Ihren Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit
kommen können.
Todesfall in der Familie:
Ist keine Entschuldigung. Für den Verblichenen
können Sie nichts mehr tun und jemand anders in
einer untergeordneten Stellung kann genau so gut
die nötigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die
Beerdigung auf den Spätnachmittag legen, geben wir
Ihnen gern eine Stunde frei, vorausgesetzt, Sie
sind mit Ihrer Arbeit auf dem laufenden.
Eigener Todesfall:
Dabei dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen,
wenn Sie:
a) zwei Wochen vorher Bescheid geben, damit wir
eine neue Kraft für den Job anlernen können.
b) wenn ein solcher Bescheid zwei Wochen vorher
nicht möglich ist, rufen Sie vor 8.00 Uhr morgens
an, damit eine Aushilfskraft engagiert werden
kann.
c) dies ist jedoch nur mit Unterschrift des
behandelnden Arztes und Ihrer eigenen möglich.
Liegen die beiden Unterschriften nicht vor, so
wird die Fehlzeit von Ihrem Jahresurlaub
abgezogen.
Urlaubsbewilligung (für eine Operation):
Diese Unsitte wird nicht länger geduldet. Wir
möchten Sie dringend bitten, sich jeden Gedanken
an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen. Wir
sind der Meinung, solange Sie bei uns angestellt
sind, benötigen Sie alles, was Sie besitzen, und
dürfen nichts davon entfernen lassen. Wir haben
Sie so eingestellt, wie Sie sind. Abtrennen eines
Teils von Ihnen verstieße gegen den zwischen Ihnen
und uns geschlossenen Arbeitsvertrag.
Silberne oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung
gewährt werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem
gleichen Menschen verheiratet sind, sollten Sie
froh sein, dass Sie zur Arbeit gehen können.
Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden ist sicherlich nicht Ihr
Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung,
Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu
Gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist
natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie
hatten ja schon Ihren Spaß. |
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