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BEWEIS DURCH BEISPIEL:
der Autor behandelt nur den Fall n=2 und
unterstellt dann, dass die Vorgehensweise
für den allgemeinen Fall klar ist.
BEWEIS DURCH EINSCHÜCHTERUNG:
"trivial"
BEWEIS DURCH PRÄZISE BEZEICHNUNGEN:
"Sei p ein Punkt q, wir wollen ihn als r
kennzeichnen"
BEWEIS DURCH KONFUSE LEHRKÖRPER:
"Der Professor sagt A, schreibt B, meint
dabei C, rechnet weiter mit D, bekommt E
heraus, aber F wäre richtig gewesen"
BEWEIS DURCH ÜBERLADENE NOTATION:
am besten, man verwendet mindestens vier
Alphabete und viele Sonderzeichen. Hier
reicht das griechische Alphabet alleine
nicht mehr aus, um engagierte Zuhörer
abzuschrecken. Ein kurzer Exkurs in die
hebräischen Sonderzeichen sollte aber auch
den stärksten Zweifler zum Schweigen
bringen.
BEWEISE DURCH AUSLASSEN:
(1) "die Details bleiben als leichte
Übungsaufgabe dem geneigten Leser
überlassen."
(2) "die anderen 253 Fälle folgen völlig
analog hierzu."
(3) "..."
(4) "Beweis: hier nicht"
(5) "den genaueren Beweisablauf behandeln
wir in der Übung"
BEWEIS DURCH VERWIRRUNG:
eine lange, zusammenhanglose Folge von
wahren und/oder bedeutungslosen, syntaktisch
verwandten Aussagen wird verwendet. Während
der engagierte Leser noch versucht, den
roten Faden zu finden, wird er durch
parallele Anwendung der 'überladenen
Notation' verwirrt.
BEWEIS DURCH PERSÖNLICHE MITTEILUNG:
"der Tensorierungsoperator ist
rechtsexakt (W. Trinks, persönliche
Mitteilung)"
BEWEIS DURCH REDUKTION AUF DAS FALSCHE
PROBLEM:
"um zu zeigen, dass dies eine Abbildung in
die Menge der s-saturierten Ideale ist,
reduzieren wir es auf die riemannsche
Vermutung."
BEWEIS DURCH NICHT VERFÜGBARE LITERATUR:
der Autor zitiert ein einfaches Korollar
eines Theorems, welches problemlos
nachgelesen werden kann und zwar in einem
Mitteilungsblatt der slovenischen
philologischen Gesellschaft, 1883. Diese
Beweisführung ist völlig erschöpfend und
wird seit Jahrzehnten mit Vorliebe bei
schriftlichen Ausarbeitungen (siehe
Literaturangaben in beliebigen
Dissertationen und Habitilationen)
angewandt.
BEWEIS DURCH REKURSIVEN QUERVERWEIS:
in Quelle a wird Satz 5 gefolgert aus
Satz 3 der Quelle b, welcher seinerseits
sofort aus Korollar 6.2 der Quelle c folgt,
den man trivial aus Satz 5 der Quelle a
erhält.
BEWEIS DURCH METABEWEIS:
es wird ein Verfahren angegeben, um den
geforderten Beweis zu konstruieren. Die
Korrektheit des Verfahrens wird unter
Anwendung einer der oben genannten
Beweisführungsprinzipien unwiderlegbar
nachgewiesen.
BEWEIS DURCH SCHEINVERWEIS:
nichts dem zitierten Satz auch nur
entfernt ähnliches erscheint in der
angegebenen Quelle.
Wischtechnik-Methode:
Man wischt die entscheidenden Stellen
des Beweises sofort nach dem Anschreiben
wieder weg (rechts schreiben, links
wischen).
BEWEIS DURCH AUTORITÄTSGLÄUBIGKEIT:
"Das muss stimmen. Das steht so im
Forster."
BEWEIS DURCH AUTORITÄTSKRITIK:
"Das kann nicht stimmen. Das steht so im
Jänich."
KOMMUNIKATIVE BEWEISMETHODE:
"Weiß das vielleicht jemand von ihnen?"
KAPITALISTISCHE BEWEISMETHODE:
"Eine Gewinnmaximierung tritt ein, wann
wir gar nichts beweisen, dann verbrauchen
wir nämlich am wenigsten Kreide."
3-W-METHODE:
"Wer will's wissen?" |
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